|
I. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
II. Gegenleistung
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
III. Zahlung
1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.
2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
IV. Zahlungsverzug
1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 1,3% monatlich zu zahlen.
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
V. Lieferung
1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
2. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
3. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
Druckfilme werden nur auf Datenträger in digitaler Form und für maximal 3 Monate archiviert, wenn nicht anders vereinbart.
4. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferte Filmen, Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
5. Bei besonders eiligen bzw. kurzfristigen Terminarbeiten, die unseren Dispositionsplan erheblich beeinträchtigen und dadurch Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeiten, Sonderfahrten und Expressauslieferungen erfordern oder das Zurückstellen und Unterbrechen laufender Aufträge bewirken, müssen wir die uns entstehenden Mehrkosten berechnen.
VI. Beanstandungen
1. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung bzw. dem zuletzt unterzeichneten Korrekturabzug auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
Beanstandungen sind nur innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen schriftlich erfolgen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
4. Als „Mängel“ können nur dem neutralen Betrachter deutlich erkennbare, negative Merkmale in Bild, Schrift und Verarbeitung angesehen werden.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge unter Berücksichtigung der üblichen Ausschussmengen.
Wird eine Auflagenhöhe zwingend vorgeschrieben, so muss ein entsprechender Zuschuss berechnet werden.
VII. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
Auf Lager genommene Papiere, Materialien und Vordrucke, welche eine günstigere Kalkulation bewirkt haben, lagern im Risiko und zu Lasten des Auftraggebers.
VIII. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
|
|